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NahtFuchs

Schweißerschein nach ISO 9606-1

„Schweißerschein“ sagt man in der Werkstatt. Gemeint ist die Prüfungsbescheinigung nach ISO 9606-1 für Stahl oder ISO 9606-2 für Aluminium. Sie zeigt, dass du ein Verfahren in einem bestimmten Bereich mit der Hand beherrschst — laut GSI SLV Hannover der Nachweis, dass das ausführende Schweißpersonal „über die notwendige Handfertigkeit für den jeweiligen Schweißprozess verfügt“.

1. Das Prüfstück

  • Du schweißt das Prüfstück unter Aufsicht eines Prüfers oder einer Prüfstelle (laut ISO 9606-1, §6.1).
  • Das Prüfstück wird mit Prüfer und Schweißer gekennzeichnet, dazu die Position; bei festem Rohr auch die 12-Uhr-Stellung (§6.1).
  • Blech: mindestens 200 mm lang, geprüft werden 150 mm (laut ISO 9606-1, §6.2).
  • In Wurzel und Decklage gibt es mindestens je eine Ansatzstelle, sie wird markiert. Kleine Unregelmäßigkeiten darfst du mit Zustimmung des Prüfers ausschleifen, an der Decklage nur die Ansatzstellen (laut ISO 9606-1, §6.3).
  • Der Prüfer kann abbrechen, wenn die Bedingungen nicht stimmen oder die Fertigkeit fehlt (§6.1).

2. Die Prüfungen

Zuerst kommt die Sichtprüfung — sie ist immer Pflicht. Erst wenn die Naht dort besteht, folgen die weiteren Prüfungen (laut ISO 9606-1, §6.4, Tabelle 13):

  • Stumpfnaht: Durchstrahlung oder Biege- oder Bruchprüfung. Wird durchstrahlt, sind bei 131, 135, 138 und 311 zusätzlich Biege- oder Bruchproben fällig.
  • Kehlnaht: Bruchprüfung. Statt Bruch geht auch ein Makroschliff mit mindestens zwei Schnitten, einer davon an der Ansatzstelle.
  • Bewertung: nach ISO 5817, grundsätzlich Bewertungsgruppe B; für Nahtüberhöhung, zu große Kehlnahtüberwölbung, zu große Kehlnahtdicke, zu große Wurzelüberhöhung und Einbrandkerben gilt C (laut ISO 9606-1, §7).
  • Fachkunde: Die Fachkundeprüfung (Anhang B) steht auf der Bescheinigung als „bestanden“ oder „nicht geprüft“ (§10).

3. Die Bescheinigung

  • Der Prüfer oder die Prüfstelle stellt sie in alleiniger Verantwortung aus. Besteht ein Prüfstück eine Prüfung nicht, gibt es keine Bescheinigung (laut ISO 9606-1, §10).
  • Drauf stehen alle wesentlichen Einflussgrößen, außerdem Stromart und Polung, Werkstoffgruppe und Schutzgas (§10).
  • Normal gibt es je Prüfstück eine Bescheinigung. Mehrere Prüfstücke dürfen auf einer zusammengefasst werden — dann darf außer den Maßen (§5.7) nur eine dieser wesentlichen Einflussgrößen abweichen: Nahtart, Schweißposition oder Schweißgutdicke. Alle anderen müssen gleich sein (§10).
  • Empfohlen: Landessprache plus Englisch, Französisch oder Deutsch (§10).

4. Die Bezeichnung lesen

Die Bezeichnung fasst den Geltungsbereich in einer Zeile zusammen, immer in derselben Reihenfolge (laut ISO 9606-1, §11). Ein ausgedachtes Beispiel:

ISO 9606-1 135 P BW FM1 S t10 PA ss nb

ISO 9606-1
Die Norm: Prüfung von Schweißern, Teil 1 Stähle.
135
Das Verfahren als Kennzahl, hier MAG-Schweißen mit Massivdraht (§4.2).
P
Produktform: P = Blech, T = Rohr (§4.3.1).
BW
Nahtart: BW = Stumpfnaht, FW = Kehlnaht (§4.3.1).
FM1
Zusatzwerkstoffgruppe: FM1 = unlegierte und Feinkornstähle (§5.5, Tabelle 2).
S
Art des Zusatzes: S = Massivdraht oder -stab, B = basisch, R = rutil (§4.3.2, §5.6).
t10
Maße des Prüfstücks: Werkstückdicke t = 10 mm (§5.7).
PA
Schweißposition nach ISO 6947, PA = Wannenlage (§5.8).
ss nb
Nahtdetails: ss = einseitig geschweißt, nb = ohne Badsicherung (§4.3.3).

Das Schutzgas steht nicht in der Bezeichnung, aber auf der Bescheinigung (§11).

5. Wie lange der Schein gilt

Gültig ab dem Tag, an dem du das Prüfstück geschweißt hast. Alle 6 Monate muss die Schweißaufsicht oder ein Prüfer bestätigen, dass du im Geltungsbereich gearbeitet hast — sonst wird die Bescheinigung ungültig (laut ISO 9606-1, §9.1, §9.2). Wie es danach weitergeht, steht als Weg a, b oder c auf der Bescheinigung:

  • a: alle 3 Jahre neue Prüfung.
  • b: alle 2 Jahre zwei Nähte aus den letzten 6 Monaten durch einen Prüfer oder eine Prüfstelle prüfen lassen — bewertet nach Abschnitt 7, mit den ursprünglichen Prüfbedingungen außer Dicke und Außendurchmesser —, dann weitere 2 Jahre.
  • c: unbefristet beim gleichen Hersteller mit verifiziertem Qualitätsprogramm nach ISO 3834-2/-3 und dokumentierten Produktionsnähten (laut ISO 9606-1, §9.3).

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ISO 9606-1 oder ISO 9606-2?

  • ISO 9606-1 gilt für Stähle. Drei Wege der Verlängerung: a, b oder c (§9.3).
  • ISO 9606-2 gilt für Aluminium und Aluminiumlegierungen. Die Bescheinigung bleibt zwei Jahre gültig, wenn Schweißaufsicht oder Arbeitgeber alle sechs Monate bestätigen (laut ISO 9606-2, §9.2). Danach kann ein Prüfer oder eine Prüfstelle jeweils um zwei Jahre verlängern, wenn die Bestätigungen vorliegen, die Unterlagen zu dir und den WPS rückverfolgbar sind, mindestens zwei Prüfungen aus den letzten sechs Monaten vorliegen, die Nähte die Bewertung nach Abschnitt 7 erfüllen und die ursprünglichen Prüfanforderungen erfüllt sind (laut ISO 9606-2, §9.3 a–d). In Deutschland wird dabei auch die fachkundliche Prüfung erneut abgelegt (Quelle: Nationales Vorwort DIN EN ISO 9606-2:2005-03).

Und wer an der Anlage steht?

ISO 9606-1 gilt für Handschweißen und teilmechanisches Schweißen — also auch MAG mit handgeführtem Brenner (laut ISO 9606-1, §1). Erst wenn vollmechanisch oder automatisch geschweißt wird, gilt sie nicht mehr. Dann gilt die Bedienerprüfung nach ISO 14732 — dort zählt laut GSI SLV Hannover nicht die Handfertigkeit, sondern dass du Schweißprozess und Anlage beherrschst.

Quellen