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NahtFuchs

Mein Schweißerpass

Deine Schweißerprüfung nach ISO 9606 im Blick: bis wann die nächste Bestätigung fällig ist, wann die Bescheinigung abläuft, mit Erinnerung im Kalender.

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So rechnet der Schweißerpass

Die Gültigkeit beginnt am Tag, an dem du das Prüfstück geschweißt hast. Alle 6 Monate muss die Bescheinigung bestätigt werden, sonst wird sie ungültig (laut ISO 9606-1, §9.1). Bestätigen darf die Schweißaufsicht oder ein Prüfer/eine Prüfstelle; jede Bestätigung verlängert um weitere 6 Monate (laut ISO 9606-1, §9.2). Ab welchem Tag die nächsten 6 Monate zählen, lässt die Norm offen — der Schweißerpass zählt ab dem Tag der Bestätigung (Festlegung F-6, siehe unten).

Verlängern (Weg b) darf nur ein Prüfer oder eine Prüfstelle (laut ISO 9606-1, §9.3).

Bei ISO 9606-1 steht auf der Bescheinigung, wie sie verlängert wird (§9.1):

  • Weg a: Alle 3 Jahre legst du die Prüfung neu ab (laut ISO 9606-1, §9.3 a).
  • Weg b: Alle 2 Jahre werden zwei Nähte aus den letzten 6 Monaten der Gültigkeit mit Durchstrahlung, Ultraschall oder zerstörend geprüft. Bewertet wird nach Abschnitt 7; die Nähte wiederholen die ursprünglichen Prüfbedingungen, außer Dicke und Außendurchmesser. Das verlängert um weitere 2 Jahre (laut ISO 9606-1, §9.3 b).
  • Weg c: Unbefristet, solange bestätigt wird und du beim gleichen Hersteller arbeitest, dessen Qualitätsprogramm nach ISO 3834-2 oder -3 verifiziert ist und der deine Produktionsnähte dokumentiert (laut ISO 9606-1, §9.3 c).

Aluminium nach ISO 9606-2: Die Bescheinigung bleibt zwei Jahre gültig, wenn alle sechs Monate bestätigt wird (laut ISO 9606-2, §9.2). Ein Prüfer oder eine Prüfstelle kann sie jeweils nach zwei Jahren verlängern, wenn die Bestätigungen vorliegen und diese Bedingungen erfüllt sind (laut ISO 9606-2, §9.3 a–d): Die Unterlagen sind voll rückverfolgbar zu dir und den in der Produktion benutzten WPS; mindestens zwei Prüfungen aus den letzten sechs Monaten (Durchstrahlung, Ultraschall, Bruch- oder Biegeprüfung); die Nähte erfüllen die Bewertung nach Abschnitt 7 und zeigen, dass du die ursprünglichen Prüfanforderungen erfüllst.

In Deutschland muss bei jeder Verlängerung nach ISO 9606-2 auch die fachkundliche Prüfung erneut abgelegt werden — auch wenn die Verlängerung auf vorliegenden Prüfprotokollen beruht (Quelle: Nationales Vorwort DIN EN ISO 9606-2:2005-03).

Festlegungen von NahtFuchs

Wo die Norm nichts vorgibt, rechnen wir so — damit du weißt, woher ein Datum kommt:

  • Festlegung F-1: Fristen zählen in Kalendermonaten. Gibt es den Tag im Zielmonat nicht (31.08. plus 6 Monate), gilt der Monatsletzte.
  • Festlegung F-2: Am Fälligkeits- und am Ablauftag selbst gilt die Bescheinigung noch, ab dem Folgetag nicht mehr. Kam eine Bestätigung nach ihrer Frist, rechnet der Schweißerpass nicht weiter und sagt dir das.
  • Festlegung F-3: Eine Verlängerung zählt ab dem bisherigen Ablaufdatum. Eine Verlängerung nach dem Ablauf nimmt der Schweißerpass nicht an.
  • Festlegung F-4: Die Kalenderdatei erinnert 14 Tage vor der Bestätigung und 90 Tage vor dem Ablauf. Die Ampel wird 30 Tage vor der Bestätigung und 90 Tage vor dem Ablauf gelb.
  • Festlegung F-5: Eine Verlängerung nimmt der Schweißerpass nur an, wenn ihr Datum in den letzten 6 Monaten vor dem bisherigen Ablauf liegt (beide Grenzen eingeschlossen). Die Norm verlangt Prüfungen aus den letzten sechs Monaten (laut ISO 9606-1, §9.3 b, laut ISO 9606-2, §9.3 b); dass auch die Verlängerung selbst in dieses Fenster fällt, ist unsere Auslegung. Eine frühere Verlängerung meldet der Schweißerpass als Fehler, statt zwei Jahre aufzuaddieren.
  • Festlegung F-6: Die nächsten 6 Monate zählen ab dem Tag der Bestätigung — nicht ab der bisherigen Fälligkeit. Wer früher bestätigen lässt, rückt damit auch die nächste Frist nach vorn.

Der Status rechnet nur mit dem, was du einträgst. Maßgeblich sind deine Bescheinigung und deine Schweißaufsicht. Einen Widerruf bei konkretem Anlass (laut ISO 9606-1, §9.4) kann der Schweißerpass nicht sehen.

Wie läuft die Prüfung ab?

Prüfstück, Prüfungen, Bescheinigung und was die Bezeichnung bedeutet: im Ratgeber Schweißerschein.